Österreichisches Glückspielmonopol
Eine Ausnahmeregelung im Österreichischen Glückspielgesetz macht es Spielsüchtigen, die im Casino ihr letztes Hemd verspielen, fast unmöglich ihren Verlust einzuklagen. Zwar sind Casinos in Österreich verpflichtet, bei Personen die auffällig oft oder viel verlieren einen Bonitätsprüfung bzw. eine Sperre durchzuführen, aber wird dieses versäumt, dann hat der Spieler nur 6 Monate Zeit seinen Verlust vor Gericht geltend zu machen. Und gerade diese Frist liegt im Widerspruch mit der ansonsten in Österreich geltenden Frist von 3 Jahren, in der man Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Deswegen fordert jetzt das Oberlandesgericht Innsbruck die Aufhebung des Glückspielparagraphen. Anstoss war der Fall eines Spielers, der im Jahr 2004 in etwa €310.000.- im Casino verspielte obwohl das Problem mit dem Glückspiel bei ihm auf der Hand gelegen sei und das Casino Austria wissentlich nichts unternahm. Deswegen wird nun, aufgrund der Privilegierung von Monopolbetrieben, die Abschaffung des Glückspielparagraphen gefordert.
Tags: Bonitätsprüfung, Casinos Austria, Glückspielgesetz, Glückspielmonopol, Glückspielparagraph, Monopol, Oberlandesgericht Innsbruck, Schadenersatz, Spielsucht
Januar 7th, 2009 at 17:25
Der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist nichts als ein Beispiel für staatliche Doppelmoral. Man schützt eine bessere Suchtprävention vor und will doch in Wirklichkeit nur auf keine Einnahmen aus dem bisherigen Monopol verzichten. Und was erreicht man damit? Die privaten Anbieter müssen Service und Gewinnauszahlung ins Ausland auslagern. Bravo!