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Österreichische Glücksspielnovelle-Ministerialentwurf

Freitag, Dezember 5th, 2008

Mit 4. Dezember 2008 war die Begutachtungsfrist für die Glückspielnovelle 2008 zu Ende. Ab sofort kann man sich auf der Homepage des Österreichischen Parlaments den Ministerialentwurf der Glückspielnovelle ansehen. Um Euch einen kurzen Einblick in den Entwurf zu ermöglich werde ich stichwortartig die wichtigsten und informativsten Textstellen posten, die auf uns zukommen könnten.

Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lautet der Abs. 2 und wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(2) Zu Glücksspielen gehören insbesondere Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, aus Gründen der Rechtssicherheit durch Verordnung weitere Spiele als Glücksspiele im Sinne des Abs. 1 zu bezeichnen.

d) Nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn

1. die vermögenswerten Leistungen (Einsätze) pro Teilnehmer und Turnier insgesamt höchstens 10 Euro betragen und

2. nicht mehr als 100 Spieler teilnehmen und

3. die Summe der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) die Summe aller vermögenswerten Leistungen nach Z 1 nicht übersteigt und

4. die Ausspielung

a) entweder im Rahmen einer aufrechten Gastgewerbeberechtigung nach § 94 Z 26 Gewerbeordnung 1994 in den Betriebsräumen des Berechtigten stattfindet und sie höchstens einmal im Quartal pro Gastgewerbeberechtigung erfolgt oder

b) von einem gemeinnützigen Verein in den Vereinsräumen oder an einem in den Statuten dauerhaft festgelegten Veranstaltungsort stattfindet und sie bei offenem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Quartal oder bei auf die Vereinsmitglieder beschränktem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Monat erfolgt, wobei alle Einsätze ausschließlich für die Gewinndotation des Turniers verwenden werden dürfen.

Ausspielungen nach Abs. 6 dürfen nur an ortsfesten Veranstaltungsorten und nicht über elektronische Medien durchgeführt werden, wobei an ein und demselben Veranstaltungsort monatlich insgesamt höchstens eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib durchgeführt werden darf.

Eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib ist vor ihrer Durchführung dem örtlich für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren zuständigen Finanzamt anzuzeigen und eine Kopie der Anzeige samt Postnachweis über ihre Vorlage aufzubewahren.“

(Quelle: parlament.gv.at/)

Für Automatensalons oder andere Lokalitäten ergeben sich ebenfalls massive Einschnitte im Ministerialentwurf. Eine Auflistung derer, würde aber den Rahmen sprengen. Alle Interessierten können sich hier den gesamten Gesetzestext im Entwurf ansehen. Die oben genannten Punkte sind Auszüge, geben nur teilweise das Gesetz wieder und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

21 - der Black Jack Film

Dienstag, Oktober 14th, 2008

Ich weiß, der Film ist schon etwas älter, aber da ich gerade die Werbung für das Spiel gesehen habe, ist es doch wieder ein Stückchen aktuell. Es reichen eigentlich schon die Schlagworte “Karten zählen” und “System”…. Irgendwie wird in letzter Zeit immer öfter das Gefühl vermittelt, dass Black Jack, ebenso wie Poker ein Spiel ist, das man mit positivem Erwartungswert spielen kann. Liegt vermutlich daran, dass der Pokerboom eher abflacht und sich die Industrie inzwischen nach anderen Kultspielen umsieht. Aber eins steht fest: Fürs Entertainment scheint sich Black Jack besser zu machen als Poker, denn 21 scheint erfolgreicher zu sein als alle Pokerfilme und WSOP PC-Spiele zusammen…

Verführerisches Angebot mancher Casinos

Mittwoch, August 13th, 2008

Als Pokerspieler weiß man natürlich, dass Onlinecasinos reine Bankrollvernichter sind und distanziert sich von diesen -EV Spielchen. Doch was ist wenn man unwiderstehliche Boni angeboten bekommt? Das kann doch auch + EV sein oder etwa nicht?
Es gibt tatsächlich Möglichkeiten mit Boni + EV zu spielen, aber das ist kompliziert und zeitaufreibend. Da sollte man selbst auf einem NL10 Tisch nen größeren Erwartungswert haben. Grundsätzlich gilt jedenfalls, dass alle diese Angebote -EV sind und auch wenn es sich noch so toll anhört, sollte man die Finger davon lassen!
Nun fragt man sich aber was großartig passieren kann. Hier eine bekannte Masche auf die ich vor einiger Zeit schon einmal hereingefallen bin und ein Freund, der normalerweise vernünftig ist ebenfalls erst letzte Woche:
Manche Casinos bieten hohe Beträge an mit denen man für bestimmte Zeit (meist eine Stunde) umsonst spielen und sein Glück versuchen kann. Bei Platinum Play, das Casino dem ich ins Messer gelaufen bin gab es damals 200 Dollar zum spielen. Nun denkt man sich natürlich man probiert es einfach mal, setzt alles auf eine Farbe bei Roulette und hätte theoretisch so einiges gewonnen wenns gut geht. Aber natürlich findet man im Casino später heraus dass man mit diesem Geld gerade mal 5 Dollar oder so setzen, oder z.B. nur an —–EV Slots spielen darf. Also die Gewinne halten sich in Grenzen solange man keinen Megalauf schiebt.
Nun soll es aber vorkommen, dass man gewinnt (gefakter Zufallsgenerator mal außer Acht gelassen) und man freut sich über den “Gewinn”. Verarsche wäre keine Verarsche wenn es da keinen Haken gäbe… Der Haken ist der, dass der Gewinn nur ein Bonus ist. Um diesen Bonus zu clearen muss man einzahlen. Je mehr, desto schneller lässt er sich freispielen. Nun möchte man meinen wenn man 200 Dollar an Bonus hat, 50 Dollar einzahlt, sollte man doch mit diesen 250 Dollar über 50 Dollar rauskommen. Tja, solange man nicht den absoluten Megalauf schiebt wird genau das nämlich nicht der Fall sein. Black Jack lässt sich mit nur kleinem -EV spielen und auch bei Roulette ist dies möglich. Aber genau bei diesen Spielen kann man nur einen kleinen Prozentsatz des Bonus clearen. Den Rest muss man schon an den —-EV Spielen wie Slots und Videopoker verschleudern. Und genau das ist das Ende vom Lied: Man muss einzahlen, bleibt im Glauben trotzdem den Bonus clearen zu können und erfährt dann meist nach verweigerter Auszahlung im Livechat, dass man den Bonus noch 15 mal umdrehen muss und das bei Spielen mit einem EV, den ein Affe an einem Tisch mit Ivey, Hellmuth und Co. hätte…
Blöd sind die Casinos ja nicht und sie nutzen die Naivität der Bonus Clearer eiskalt aus. Das Ende vom Lied: Finger weg und ran an die Pokertische!