Posts Tagged ‘Glücksspiel’

Poker in Österreich am Ende

Mittwoch, Juni 16th, 2010

Jetzt ist es fix. Mit Jahreswechsel 2012/13 darf man in Österreich nur mehr mit einer entsprechenden Pokerlizenz ein Cardcasino betreiben. Der Hacken dabei ist aber, dass an die Lizenz eine Bankgarantie in der Höhe von 5.000.000€ geknüpft ist. Und in dieser Höhe wird es keinen Cardroom Besitzer geben, der dieses Summe aufbringen kann oder will. Somit steht jetzt eindeutig fest, dass diese Novelle ausschließlich für die Casinos Austria erstellt wurde um lästige Konkurrenten vom Markt zu jagen.

Pseudo Experte verdammt Poker als Glücksspiel

Dienstag, April 14th, 2009

Schon viele selbsternannte Experten haben in Eigenregie versucht Poker den Stempel “Glücksspiel” aufzudrücken. Diesmal ist der Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, Andreas Czerny an der Reihe. Dieser schießt aber nicht nur auf das Spiel selbst sondern feuert auch noch Breitseiten gegen Promis wie Stefan Raab und Boris Becker ab die im Fernsehen den Eindruck vermitteln sollen, dass Poker ein Geschicklichkeitsspiel ist. Leider fehlen auch in dieser Aussendung jegliche Unterscheidungen zwischen Spielautomatensüchtigen und Pokerspielern. Sicherheitshalber verweist Czerny noch auf illegale Spielserver auf den Cayman Inseln, die dem objektiven Leser den Eindruck vermitteln sollen, dass jeder regelmäßig Spielende schon Mitglied in einem Geldwäscheverein sei oder schwer kriminell ist. Dem noch nicht genug, verweist er auch auf funktionierende Gegenmaßnahmen, welche schon bei der Kinderpornographie erfolgreich waren. Somit schafft es ein Experte auch diesmal ein falsches Bild vom Pokersport den Leuten zugänglich zu machen ohne dass er es mit empirischen Daten untermauern kann. Für uns ein klarer Fall von Populismus.

103 Millionen Pokerhände ausgewertet

Sonntag, März 29th, 2009

Die unglaubliche Anzahl von 103 Millionen Pokerhände hat die Firma Cigital von Pokerstars ausgewertet und dabei einige Überraschungen zutage gebracht. Zum ersten, dass es in 76% aller Hände erst gar nicht zum Showdown gekommen ist und der Pot vorzeitig gewonnen werden konnte. Die zweite interessante Statistik sagt aus, dass von den 24% verbleibenden Händen nur die Hälfte, also 12%, von der stärksten Pokerhand gewonnen werden konnte. In den verbleibenden 12% hatten es die schwächeren Karten geschafft die Stärkere zum folden zu zwingen. Zwar sind 100 Millionen Hände schon viel aber noch nicht genug um zu beweisen, dass Poker eher ein Geschicklichkeitsspiel als ein Glücksspiel ist aber gerade die 76% die vorzeitig entschieden wurden zeigen doch, dass eher Skill gefragt ist. Die verbleibenden 12% wo die starken Hände aus dem Pot gedrängt wurden unstreichen diese Vermutung noch zusätzlich.

Hier gehts zum englischen Originalbericht: cigital.com/resources/gaming/poker/

Österreichische Glücksspielnovelle-Ministerialentwurf

Freitag, Dezember 5th, 2008

Mit 4. Dezember 2008 war die Begutachtungsfrist für die Glückspielnovelle 2008 zu Ende. Ab sofort kann man sich auf der Homepage des Österreichischen Parlaments den Ministerialentwurf der Glückspielnovelle ansehen. Um Euch einen kurzen Einblick in den Entwurf zu ermöglich werde ich stichwortartig die wichtigsten und informativsten Textstellen posten, die auf uns zukommen könnten.

Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lautet der Abs. 2 und wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(2) Zu Glücksspielen gehören insbesondere Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, aus Gründen der Rechtssicherheit durch Verordnung weitere Spiele als Glücksspiele im Sinne des Abs. 1 zu bezeichnen.

d) Nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn

1. die vermögenswerten Leistungen (Einsätze) pro Teilnehmer und Turnier insgesamt höchstens 10 Euro betragen und

2. nicht mehr als 100 Spieler teilnehmen und

3. die Summe der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) die Summe aller vermögenswerten Leistungen nach Z 1 nicht übersteigt und

4. die Ausspielung

a) entweder im Rahmen einer aufrechten Gastgewerbeberechtigung nach § 94 Z 26 Gewerbeordnung 1994 in den Betriebsräumen des Berechtigten stattfindet und sie höchstens einmal im Quartal pro Gastgewerbeberechtigung erfolgt oder

b) von einem gemeinnützigen Verein in den Vereinsräumen oder an einem in den Statuten dauerhaft festgelegten Veranstaltungsort stattfindet und sie bei offenem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Quartal oder bei auf die Vereinsmitglieder beschränktem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Monat erfolgt, wobei alle Einsätze ausschließlich für die Gewinndotation des Turniers verwenden werden dürfen.

Ausspielungen nach Abs. 6 dürfen nur an ortsfesten Veranstaltungsorten und nicht über elektronische Medien durchgeführt werden, wobei an ein und demselben Veranstaltungsort monatlich insgesamt höchstens eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib durchgeführt werden darf.

Eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib ist vor ihrer Durchführung dem örtlich für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren zuständigen Finanzamt anzuzeigen und eine Kopie der Anzeige samt Postnachweis über ihre Vorlage aufzubewahren.“

(Quelle: parlament.gv.at/)

Für Automatensalons oder andere Lokalitäten ergeben sich ebenfalls massive Einschnitte im Ministerialentwurf. Eine Auflistung derer, würde aber den Rahmen sprengen. Alle Interessierten können sich hier den gesamten Gesetzestext im Entwurf ansehen. Die oben genannten Punkte sind Auszüge, geben nur teilweise das Gesetz wieder und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.