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Österreichische Glücksspielnovelle-Ministerialentwurf

Freitag, Dezember 5th, 2008

Mit 4. Dezember 2008 war die Begutachtungsfrist für die Glückspielnovelle 2008 zu Ende. Ab sofort kann man sich auf der Homepage des Österreichischen Parlaments den Ministerialentwurf der Glückspielnovelle ansehen. Um Euch einen kurzen Einblick in den Entwurf zu ermöglich werde ich stichwortartig die wichtigsten und informativsten Textstellen posten, die auf uns zukommen könnten.

Das Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 lautet der Abs. 2 und wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(2) Zu Glücksspielen gehören insbesondere Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten. Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt, aus Gründen der Rechtssicherheit durch Verordnung weitere Spiele als Glücksspiele im Sinne des Abs. 1 zu bezeichnen.

d) Nach Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol, wenn

1. die vermögenswerten Leistungen (Einsätze) pro Teilnehmer und Turnier insgesamt höchstens 10 Euro betragen und

2. nicht mehr als 100 Spieler teilnehmen und

3. die Summe der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) die Summe aller vermögenswerten Leistungen nach Z 1 nicht übersteigt und

4. die Ausspielung

a) entweder im Rahmen einer aufrechten Gastgewerbeberechtigung nach § 94 Z 26 Gewerbeordnung 1994 in den Betriebsräumen des Berechtigten stattfindet und sie höchstens einmal im Quartal pro Gastgewerbeberechtigung erfolgt oder

b) von einem gemeinnützigen Verein in den Vereinsräumen oder an einem in den Statuten dauerhaft festgelegten Veranstaltungsort stattfindet und sie bei offenem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Quartal oder bei auf die Vereinsmitglieder beschränktem Teilnehmerkreis höchstens einmal im Monat erfolgt, wobei alle Einsätze ausschließlich für die Gewinndotation des Turniers verwenden werden dürfen.

Ausspielungen nach Abs. 6 dürfen nur an ortsfesten Veranstaltungsorten und nicht über elektronische Medien durchgeführt werden, wobei an ein und demselben Veranstaltungsort monatlich insgesamt höchstens eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib durchgeführt werden darf.

Eine Ausspielung mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib ist vor ihrer Durchführung dem örtlich für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren zuständigen Finanzamt anzuzeigen und eine Kopie der Anzeige samt Postnachweis über ihre Vorlage aufzubewahren.“

(Quelle: parlament.gv.at/)

Für Automatensalons oder andere Lokalitäten ergeben sich ebenfalls massive Einschnitte im Ministerialentwurf. Eine Auflistung derer, würde aber den Rahmen sprengen. Alle Interessierten können sich hier den gesamten Gesetzestext im Entwurf ansehen. Die oben genannten Punkte sind Auszüge, geben nur teilweise das Gesetz wieder und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Peter Zanoni schießt gegen den Glücksspielvertrag zurück

Donnerstag, November 20th, 2008

Im Artikel Glückspielvertrag auch in Österreich haben wir schon auf das eventuell kommende Dilemma für alle Pokerspieler hingewiesen und die möglichen Konsequenzen für private Anbieter angesprochen. Die erste Reaktion kam vom Mehrheitseigentümer der Concord Card Casinos in Österreich Peter Zanoni. Gerade weil im heurigen Jahr etliche private Card Casinos neu eröffnet wurden wäre ein solcher Gesetzesentwurf das Ende für 450 Arbeitsplätze, die alleine in den Concord Card Casinos auf dem Spiel stehen. Aber nicht nur die Concord Casinos müssten zusperren, sondern auch eine ganze Reihe andere private Cardrooms, wie z.B. das Montesino im Wiener Gasometer um eines zu nennen. Glücklicherweise hat Zanoni schon einiges an Erfahrung gesammelt, wenn es darum geht sich mit juristischen Kauderwelsch herumzuschlagen und den Unwissenden zu erklären, dass Poker nun mal kein Glückspiel ist. Unterstützt und bestätigt wird Peter Zanoni von einem Juristen Duo, das den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig einstufte. Und deswegen hat der Big Boss der österreichischen Pokerszene keine Scheu, seine Ansprüche sowohl beim Verwaltungsgerichtshof, als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menchenrechte einzuklagen. Und wer Peter Zanoni kennt, der wird wissen, dass dies nicht nur leere Drohungen sind, sondern dass er ab sofort das Pokerface aufgesetzt hat und den Inititator des Glückspielgesetzes Wilhelm Molterer zum Heads Up fordert. Wollen wir hoffen, dass er eine ordentliche Fold Equity gegen Molterer hat.

Glücksspielvertrag auch in Österreich

Samstag, November 15th, 2008

Der in Deutschland schon länger geltende Glücksspielvertrag, der das Live Spiel außerhalb von staatlichen Casinos fast unmöglich macht, wird jetzt bei den österreichischen Koalitionsverhandlungen ebenfalls angesprochen. Dabei hat Wilhelm Molterer, laut Meldung der Tageszeitung “Der Standard” einen Glückspiel Gesetzesentwurf eingebracht, der sich am deutschen Vorbild orientiert. Bis jetzt war ja Österreich das Poker Eldorado, was nicht wenige deutsche Poker Flüchtlinge dazu animierte, ihre Wochenenden an österreichischen Pokertischen zu verbringen. Natürlich soll das Ganze unter dem Deckmantel der Spielsuchtprävention stattfinden und sogar dem Online Spiel soll der Riegel vorgeschoben werden. Astronomisch hohe Bankgarantien würden es somit jedem privaten Anbieter unmöglich machen seinen Betrieb fortzuführen. Dass die Spielsuchtprävention nur ein taktisches Manöver sein kann sieht man ja am Umstand, dass der Monopolist Casinos Austria ja keine Mühen und Kosten scheut in so ziemlich allen Medien Werbungen zu schalten und Kunden zu generieren.

Und das legt natürlich den Verdacht nahe, dass es sich bei dem Vertrag nur um eine neue Steuern-Einnahmequelle Option handelt, der wenn er schlagend werden sollte, die Pokerspieler wieder ins dunkle Hinterzimmer treiben wird. Genau in diese Ecke, aus der wir seit Jahren teilweise erfolgreich versuchen herauszukommen um dem Pokerspiel das Wild West Image zu nehmen. Da aber der Gesetzesentwurf im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingebracht wurde, muss man als Österreicher noch nicht verzweifeln, denn möglicherweise handelt es sich dabei nur um einen internen politischen Schachzug im Rahmen der Regierungsbildung.